Selbst Sammler, die oftmals große Summen in den Neuerwerb von Kunst, deren Restaurierung oder deren optimale Präsentation investieren, halten eine sorgfältige Inventaraufnahme ihrer Sammlung für aufwendig, bürokratisch oder sogar überflüssig. Sie sehen nicht, dass es sich bei der Inventaraufnahme um die Individualisierung ihrer Kunstobjekte, um übersichtliche Dokumentationsunterlagen für sie selbst sowie auch um den unabdingbaren Nachweis ihres Besitzes im Diebstahls- oder Schadensfall handelt.
Egon Schiele, Frau mir rotem Muff, 1911, Aquarell und Gouache auf Papier Erwerben, Sammeln, Präsentieren und - Inventarisieren
Vorausschauenden Sammlern ist die Inventarisierung eine Grundlage für eine kontinuierliche Wertsteigerung ihrer Sammlung bzw. den Marktpreis eines Künstlers. Durch eine umfassende Dokumentation der Vita eines bisher unbekannteren Künstlers, seiner Ausstellungstätigkeit und der Preisentwicklung beispielsweise kann ein neuer Status - auch des eigenen Werkes - geschaffen werden. Ebenso kann die Dokumentation der Provenienz, der kunsthistorischen Einordnung des Werkes, der Restaurierungsgeschichte oder der relevanten Publikationen einen entscheidenden Faktor in der Wertermittlung darstellen. Die zu investierende Zeit und der gegebenenfalls finanzielle Aufwand für die Inventarisierung zahlt sich retrospektiv fast immer aus.
Der augenscheinlich wichtigste Grund, eine Sammlung gewissenhaft zu inventarisieren, liegt aber in der Fürsorgepflicht des Sammlers zum Schutz und zur Erhaltung wertvoller Kunst- und Kulturgüter selbst. Gerade wenn es um die Versicherung der Kunstwerke geht, kann eine vollständige Inventarisierung von entscheidendem Vorteil sein. Nicht nur das formale Erscheinungsbild der Sammlung wird dadurch gestärkt, auch kann eine präzise Dokumentation direkt zu Rabatten bei den Versicherungsprämien führen. Eine verbindliche Regelung gibt es hierfür zwar nicht, da es auch am Verhandlungsgeschick eines Sammlers liegt, mit den Versicherungsunternehmen möglichst günstige Bedingungen auszuhandeln. Das Vorhandensein einer möglichst professionellen Inventarisierung spielt dabei eine nicht unerhebliche Rolle.
Übersicht eines computergenerierten Inventars Eine lückenlose Inventarisierung ist auch bei der Bekämpfung und Aufklärung von Kunstdiebstählen äußerst wichtig. Ohne sie ist nämlich ein Eintrag ins „Art Loss Register“ (www.artloss.com) nicht möglich. Daten über gestohlene Kunstwerke werden mittels dieser internationalen Datenbank, deren Aufgabe es ist, dem weltweit verzweigten Kunstdiebstahl und -Betrug Einhalt zu gebieten, schnellstmöglich an Polizei, Auktionshäuser, Händler und Sammler weitergeleitet. Der Handel mit gestohlene Kunstwerke wird erschwert, da sie leichter wieder erkannt bzw. aufgefunden werden können.
Ganz abgesehen davon tritt, beispielsweise in der Schweiz, ab dem 1. April 2005 das internationale Kulturgütertransfergesetz (KGTG) in Kraft, das die Ein- und Ausfuhr von Kulturgut sowie seine Rückführung aus der Schweiz regelt. Neu daran ist, dass damit auch eine international anerkannte 30-jährige Verjährungsfrist einsetzt, innerhalb derer einem gutgläubigen Erwerber Kulturgüter ohne genau dokumentierten Eigentumsnachweis wieder abgenommen werden können.
Die vier Schritte der Objektdokumentation
Heute haben die unterschiedlichen Computerprogramme zur Inventarisierung und Objekterfassung die althergebrachte Karteikarte längst ersetzt. Dennoch lassen sich die wichtigsten Punkte der Objektdokumentation immer noch in folgenden vier Schritten beschreiben:
1) Das „Eingangsbuch“ als Bestandteil jeder Sammlungsverwaltung:
Wann immer ein Kunstgegenstand neu zu einer Sammlung hinzukommt, müssen ihm eine laufende Zugangsnummer (Jahreszahl und Inventarnummer, die auch auf dem Objekt aufgebracht werden muss) zugewiesen werden und andere wichtige Daten schriftlich festgehalten werden.
Hierzu gehört die kurze, aber prägnante Gegenstandsbezeichnung, die Art und der Zeitpunkt des Erwerbs, seine Herkunft bzw. dessen Hersteller oder Künstler, der Name des(r) Vorbesitzer, gegebenenfalls der Preis und der Versicherungswert. Falls noch ein händisches Eingangsbuch geführt wird, darf der Eintrag, dessen Seiten durchlaufend nummeriert sein müssen, nur mit dokumentenechter Tinte erfolgen. Wo der Computer das Eingangsbuch ersetzt, muss sicher gestellt sein, dass Daten nicht verändert oder gelöscht werden können. Daher sollte immer parallel dazu ein Ausdruck auf paginiertem Papier erfolgen, der sicher verwahrt wird. Er gilt unter Umständen auch als Eigentumsnachweis und stellt einen juristischen Beleg über das Sammlungsgut dar. Das Eintragsbuch allein verfolgt aber noch kein wissenschaftliches Informationsziel.
2) Es muss eine Inventarnummer vergeben und auf das Kunstobjekt aufgebracht werden:
Die Inventarnummer ist gleichzeitig Ordnungsprinzip und Bindeglied zwischen dem Kunstobjekt und dem wissenschaftlichen Inventar (s.a. Punkt 3).
Ältere Inventarnummern dürfen daher nicht entfernt werden. Neue Inventarnummern sollten jedoch auf alle Fälle wieder entfernt werden können, dürfen das Kunstobjekt aber weder beschädigen noch in seiner ästhetischen Präsentationsmöglichkeit beeinträchtigen. Meist verlangt das Aufbringen der Nummer einiges Geschick und Erfahrung und im Zweifelsfall sollte man sich daher unbedingt von einem Restaurator beraten lassen.
3) Alle verfügbaren Informationen und Daten müssen zusammengetragen und einheitlich dokumentiert werden (wissenschaftliche Dokumentation):
Detailangaben zu einem Kunstwerk eines computergenerierten Inventars - alle ablesbaren und messbaren Fakten (Höhe, Tiefe, Breite, Gewicht, Material, Technik, Auflagenhöhe und Herausgeber/Drucker, Zustandsbeschreibung, Charakteristika des Objektes, etc.)
- schriftliche Unterlagen wie Kaufverträge, Briefe, Fundberichte über das Objekt, ggf. Leihverträge, Restaurierungsprotokolle, eigene Akten über Leihgaben, alte Restaurierungsrechnungen, Auflistungen in alten Bestandsverzeichnissen, Ausstellungen, Publikationen, Provenienzen.
Etikettenbeispiel 4) Wichtiger Bestandteil der Inventarisierung ist die Fotografien. Insbesondere Nah- und Detailaufnahmen mit Farb- und Maßskala, von Markierungen, Signaturen oder Beschädigungen müssen angefertigt werden. Um Verwechslungen zu vermeiden ist das Anbringen einer Fotografie auf den Etiketten sinnvoll.
Nur so kann die einheitliche Inventarisierung nicht nur einen gesicherten Nachweis über ein oder mehrere Objekte, deren Größe, Gewicht, Anzahl oder Qualität liefern, sondern darüber hinaus auch noch Aufschluss über dessen oder deren Geschichte geben. Die gründliche wissenschaftliche Beschäftigung mit einem Kunstobjekt gestattet nicht nur einen Einblick in die Vita eines Kunstwerks und gegebenenfalls eines Künstlers, sie zeigt auch die Rezeption des Werkes/Künstlers auf dem Kunstmarkt, seine überkommenen Beschädigungen und Restaurierungsversuche in der Vergangenheit und gestatten dem Sammler auch, noch künftig notwendige restauratorische sowie konservatorische Maßnahmen durchzuführen.
Sammlungsverwaltung bei Leihgaben Die sicherlich oftmals große Menge an Daten und Fakten werden erst durch eine Inventarisierung „gebündelt“.Dies vereinfacht es für den Sammler oder Galeristen Ausstellungen oder Leihgaben an andere Galerien und Sammler rechtzeitig zu planen und vorzubereiten. Auch können sie so für den Museums-, Galerie- oder Sammlungsbesucher wissenschaftlich fundiert und didaktisch interessant und zugleich spannend aufbereitet werden.
Tipps zum Anbringen von Inventarnummern:
- gleichartige Objekte systematisch an gleicher Stelle beschriften.
- keine „Post-its“ verwenden (Klebstoff kann auch nach kürzerer Zeit Spuren hinterlassen).
- aller auseinandern nehmbaren Teile einzeln beschriften (z.B: Deckel + Unterteil).
Etiketten mit feiner Schnur montiert - Inventarnummer so anbringen, dass sie bei der Lagerung ohne Objektbewegung gelesen werden kann.
- bei Skulpturen Etiketten mit feiner Schnurr befestigen
- nur säurefreie und reversible Etiketten oder Klebestreifen aus dem Fachhandel verwenden.
- im Zweifelsfall den Fachmann fragen.
Der Nutzen der Inventarisierung erweist sich nicht nur durch die Wertsteigerung des einzelnen Objektes, sondern auch durch die neu geschaffene Verhandlungsbasis mit Versicherungen und Transportunternehmen sowie die verbesserten Möglichkeiten der Wiederbeschaffung bzw. finanziellen Entschädigung. Nicht zuletzt ist die Inventarisierung die Grundlage für eine effiziente und unkomplizierte Sammlungsverwaltung sowie eine allseits zufrieden stellende Regelung im Nachlassfall.